Ratgeber und Glossar

Für den Bereich Kinder, Jugend und Familie.

  • BayKiBiG

    Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Das Gesetz in Bayern, das die Rahmenbedingungen für Kitas und die finanzielle Förderung regelt. Inhalte des BayKiBiGs werden in einer Ausführungsverordnung, der AVBayKiBiG konkretisiert. Hier geht es unter anderem vorrangig um die inhaltlichen Ziele von Kitas.

  • Bildungs- und Teilhabepaket

    Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

    • Mehraufwendungen für Mittagessen
    • Lernförderung
    • Kultur, Sport, Mitmachen
    • Persönlicher Schulbedarf 
    • Ausflüge
    • Schülerbeförderung

    Mehr Informationen unter:

    http://www.bmas.de/

    Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsberater oder dem zuständigen Jugendamt.

  • Ehrenamt

    In vielen unserer Einrichtungen können Sie sich ehrenamtlich engagieren.Unsere Referentin für ehrenamtliches Engagement steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

    Mehr erfahren
  • Erziehungsbeistandschaft

    • Eine Hilfe zur Erziehung nach dem KJHG des SGB VIII
    • Ehrenamtliche oder professionelle Erziehungsbeistände leisten Einzelarbeit mit einem Kind/Jugendlichen und Unterstützung durch fördernde und stabilisierende Aktivitäten sportlicher, kultureller und schulischer Art unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
    • Ihr Ansprechpartner beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des zuständigen Jugendamtes kann Sie beraten
  • Gebundene Ganztagsschulen - Merkmale und Besonderheiten:

    • Gebundene Ganztagsschulen sind in einem festen Klassenverband organisiert, um eine stärkere individuelle Förderung der kognitiven Entwicklung und der sozialen Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen
    • Verpflichtend ist ein durchgehend strukturierter Aufenthalt in der Schule an mindestens 4 Wochentagen von täglich mehr als 7 Zeitstunden bis grundsätzlich 16.00 Uhr
    • Die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schüler müssen in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen
    • Der Pflichtunterricht ist auf Vormittag und Nachmittag verteilt. Über den ganzen Tag hinweg wechseln Unterrichtsstunden mit Übungs- und Studierzeiten und sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen. Es werden auch Freizeitaktivitäten angeboten
    • Der Staat finanziert das Angebot, die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen
    • Quelle und weitere Infos: http://www.km.bayern.de/
  • Hort

    Der Hort ist eine Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet. Oft befindet sich der Hort in einem Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe dazu.

    Horte haben einen Großteil der Schulferien geöffnet und bieten ein verlängertes Ferienprogramm für die Hortkinder an. Damit leisten Horte eine wertvolle Bildungsarbeit und einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

  • Hilfen zur Erziehung

    • Nach dem SGB VIII im KJHG (Kinder und Jugendhilfegesetz) gibt es verschiedene Möglichkeiten, Kinder und Jugendliche sowie deren Familien zu unterstützen
    • Ihr Ansprechpartner beim ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst) des zuständigen Jugendamtes kann Sie hierzu beraten
  • Integration

    • Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ihnen die damit verbundenen Rechte zu gewähren sowie Pflichten aufzuerlegen. Bei der Integration geht es darum, dass wir zusammen leben - nicht nebeneinander her.
    • Quelle und weitere Informationen: http://www.bmi.bund.de/
  • Inklusion

    • Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung. Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung – überall dabei sein kann, in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel, in der Freizeit, dann ist das gelungene Inklusion. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist.
    • Quelle und weitere Informationen: https://www.aktion-mensch.de/

     

     

  • Jugendsozialarbeit an Schulen

    • Jugendsozialarbeit an Schulen richtet sich an junge Menschen mit gravierenden sozialen und erzieherischen Problemen, die zum Ausgleich von Benachteiligungen bzw. zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal direkt an der Schule wird ein niederschwelliges Hilfeangebot geschaffen.
    • Weitere Informationen: https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/
  • Kindertageseinrichtung (abgekürzt Kita) nach BayKiBiG

    Ein Überbegriff für „außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern" (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG). Kindertageseinrichtungen können sich auf bestimmte Altersgruppen konzentrieren (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder altersübergreifend arbeiten (Haus für Kinder).

  • Kinderkrippe

    Eine Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG, die Kinder von 0-3 Jahren aufnimmt.

  • Kindergarten

    Eine Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG), die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufnimmt.

  • Konzeption

    In einer Konzeption hat das Team einer Einrichtung schriftlich festgehalten, wie die Rahmenbedingungen der Einrichtung sind, was dem Team wichtig ist, wie es arbeiten möchte und was sie von anderen Einrichtungen unterscheidet. Die Konzeption ist ein wichtiger Qualitätsbaustein und wird regelmäßig überarbeitet. Eltern und andere Personen können sich bei Interesse an die Einrichtungsleitung wenden und eine Konzeption erhalten.

  • Mittagsbetreuungen (verlängerte MB)

    • Ein sozial- und freizeitpädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Vormittagsunterricht an Grund- und Förderschulen 
    • Gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder nach dem Unterrichtsende. Die Einrichtung und Ausgestaltung erfolgt im Zusammenwirken mit der Schulleitung
    • Den Schülerinnen und Schülern soll die Gelegenheit geboten werden, sich zu entspannen, allein oder mit anderen zu spielen, kreativ zu sein und soziales Verhalten zu üben
    • Die Kosten für die Mittagsbetreuung und verlängerte Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommune und Eltern getragen
    • Aufgrund der großen Unterschiede bei den Betreuungszeiten, den Qualifikationen der Betreuungskräfte, der Gruppengrößen und der möglichen kommunalen Zuschüsse kann die Höhe der Elternbeiträge nicht einheitlich bestimmt werden. Sie werden vom jeweiligen Träger vor Ort festgelegt und den Eltern mitgeteilt
    • Quelle: http://www.km.bayern.de/
  • Offene Ganztagsschulen (OGS)

    Ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülern*Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 10

    Der Unterricht findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Auf Wunsch der Eltern besuchen die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote

    Zum Angebot dieser familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:

    • Die Mittagsverpflegung
    • Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
    • Ein Freizeitangebot mit sportlichen, musischen und gestalterischen Aktivitäten

    Quelle und weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/

  • Qualität

    Qualität lässt sich in drei Ebenen unterteilen: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. In allen unseren Einrichtungen streben wir stets nach Qualitätssicherung und Qualitätsoptimierung. Um dies zu erreichen, nutzen wir geeignete Maßnahmen wie Befragungen und die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.