Für den Bereich Kinder, Jugend und Familie.
Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz. Das Gesetz in Bayern, das die Rahmenbedingungen für Kitas und die finanzielle Förderung regelt. Inhalte des BayKiBiGs werden in einer Ausführungsverordnung, der AVBayKiBiG konkretisiert. Hier geht es unter anderem vorrangig um die inhaltlichen Ziele von Kitas.
Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf nachstehende Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.
Mehr Informationen unter:
http://www.bmas.de/
Weitere Informationen und Hilfe bei der Antragstellung erhalten Sie von Ihrem Arbeitsberater oder dem zuständigen Jugendamt.
In vielen unserer Einrichtungen können Sie sich ehrenamtlich engagieren.Unsere Referentin für ehrenamtliches Engagement steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Mehr erfahrenDer Hort ist eine Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG, dessen Angebot sich an Schulkinder richtet. Oft befindet sich der Hort in einem Schulgebäude oder in unmittelbarer Nähe dazu.
Horte haben einen Großteil der Schulferien geöffnet und bieten ein verlängertes Ferienprogramm für die Hortkinder an. Damit leisten Horte eine wertvolle Bildungsarbeit und einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Ein Überbegriff für „außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern" (Art. 2 Abs. 1 Satz 1 BayKiBiG). Kindertageseinrichtungen können sich auf bestimmte Altersgruppen konzentrieren (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) oder altersübergreifend arbeiten (Haus für Kinder).
Eine Kindertageseinrichtung nach BayKiBiG, die Kinder von 0-3 Jahren aufnimmt.
Eine Kindertageseinrichtung (nach BayKiBiG), die Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt aufnimmt.
In einer Konzeption hat das Team einer Einrichtung schriftlich festgehalten, wie die Rahmenbedingungen der Einrichtung sind, was dem Team wichtig ist, wie es arbeiten möchte und was sie von anderen Einrichtungen unterscheidet. Die Konzeption ist ein wichtiger Qualitätsbaustein und wird regelmäßig überarbeitet. Eltern und andere Personen können sich bei Interesse an die Einrichtungsleitung wenden und eine Konzeption erhalten.
Ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülern*Schülerinnen der Jahrgangsstufen 5 bis 10
Der Unterricht findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Auf Wunsch der Eltern besuchen die Schülerinnen und Schüler im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht die jeweiligen Ganztagsangebote
Zum Angebot dieser familiengerechten Förderung und Betreuung gehören:
Quelle und weitere Informationen: http://www.km.bayern.de/
Qualität lässt sich in drei Ebenen unterteilen: Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. In allen unseren Einrichtungen streben wir stets nach Qualitätssicherung und Qualitätsoptimierung. Um dies zu erreichen, nutzen wir geeignete Maßnahmen wie Befragungen und die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems.