FAQ
Sie haben Fragen?
Alle Antworten finden Sie hier auf einen Blick!
Kann man auch als Paar in die die WG einziehen?
Die Wohngemeinschaft ist für 12 Personen ausgelegt, die Zimmer sind als Einzelzimmer konzipiert. Natürlich kann auch ein Paar einziehen, wenn es sich zwei Zimmer anmietet. Diese beiden Zimmer können dann flexibel genutzt werden, z.B. eines als Schlafzimmer, und das andere als privates Wohnzimmer.
Eine weitere Alternative - gerade bei unterschiedlichem Pflegebedarf - wäre, dass ein Partner in der WG lebt, und der andere in einer seniorengerechten Wohnung der Wohnanlage.
Entstehen Mehrkosten, wenn ein Zimmer leer steht?
Nein, dieses Risiko trägt die AWO, indem sie Einzelmietverträge mit den Mieter*innen macht.
Gibt es Stellmöglichkeiten für PKWs?
Ja, es wird 4 Stellplätze geben.
Was ist, wenn die Mieter*innen sich nicht einig werden?
Die 12 Mieter*Innen werden nie komplett einer Meinung sein - was sie mitbringen müssen, ist die Bereitschaft, eine konstruktive Lösung zu finden und dafür auch Kompromisse einzugehen. Dabei sind sie aber nicht allein: Die Entscheidungsfindung zu begleiten und nach Lösungen zu suchen, wird unter anderem die Aufgabe der Moderatorin sein.
Zu Beginn werden zudem in der Satzung des Vereins Regeln vereinbart, wie eine Entscheidung getroffen wird. Ganz praktisch kann die Gemeinschaft so auch festlegen: Welche Kriterien ein neuer Mieter eine neue Mieterin erfüllen muss, um einzuziehen.
Darf ich mein Haustier mitbringen?
Diese Entscheidung trifft das Gremium. Wenn sich die Mieter*innen dafür entscheiden, halten sie fest, wer sich um das Tier kümmert, und auch, wer sich darum kümmert, wenn der oder die Besitzer*in dies nicht (mehr) kann.
Was passiert, wenn ein*e Mieter*in sich nicht ausreichend beteiligt?
Wenn ein Mieter*In sich nicht an den vereinbarten Aufgaben beteiligt, entscheidet das Selbstverwaltungsgremium, wie dies kompensiert werden kann. Vielleicht gibt es andere Tätigkeiten, die stattdessen übernomen werden kann, oder Angehörige können etwas übernehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Dienstleister zu engagieren, für den die Person aufkommt, die sich nicht an den Aufgaben beteiligen kann oder möchte.
Besteht für Mieter*innen der WG weiterhin ein Anspruch auf Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Ja! Wenn Sie Mieter*in der WG sind, befinden Sie sich weiterhin in einer „häuslichen“ Pflegesituation und eben nicht in einer vollstationären Einrichtung. Sie beziehen Pflegesachleistung, sprich, Sie werden in der WG von einem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl unterstützt und erhalten hauswirtschaftliche Leistungen.
So besteht auch weiterhin der Anspruch auf Verhinderungspflege in einer vollstationären Einrichtung. Auch nach einem Krankenhausaufenthalt könnten Sie, bevor Sie in die WG zurückkehren, eine Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die AWO betreibt in der Region Schweinfurt drei vollstationäre Einrichtungen, so dass Sie auch hier auf das sichere Pflegenetzwerk der AWO zurückgreifen können, wenn es um eine vorübergehende vollstationäre Pflege geht.
Warum soll ein Verein gegründet werden? Und was passiert, wenn die nötigen 7 Personen für die Vereinsgründung nicht gefunden werden?
Wir schlagen vor, die Rechtsform des eingetragenen Vereins zu wählen. Dieser kann auch erst einmal ohne Eintrag gegründet werden, sollten zu Beginn nicht 7 Personen feststehen.
Aber auch die Wahl der Rechtsform ist Entscheidung des Selbstverwaltungsgremiums, auch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts wäre beispielsweise denkbar.
Unsere Moderatorin wird die Mieter*innen bei der Wahl der bestgeeigneten Rechtsform beraten und unterstützen.
Schließen die Mieter*innen den Mietvertrag mit der AWO oder direkt mit dem Selbstverwaltungsgremium?
In der Eröffnungsphase wird das Mietverhältnis zwischen Mieter*in der WG und der AWO geschlossen. Nach der Vereinsgründung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass auch das Gremium gemeinschaftlich den Mietvertrag direkt schließt. Hier wären dann per Satzung Regelungen zu treffen, wie zum Beispiel mit Leerstand von nicht vermieteten Zimmern verfahren wird.