Aufnahme und Kosten
In der Regel werden die Kosten der Betreuung durch den überörtlichen Leistungsträger (bspw. Bezirk Unterfranken) übernommen. Grundsätzlich kann die Maßnahme erst nach Klärung der Kostenfrage erfolgen.
In einem unverbindlichen Vorgespräch lernen wir uns kennen und ermitteln, ob wir der passende Leistungserbringer für Sie sind.