Aufnahme und Kosten
Gemeinsam prüfen wir, welche Wohnform und Betreuung besser zur individuellen Situation und den Bedürfnissen passt. Dabei berücksichtigen wir sowohl die gesundheitliche Situation, als auch die aktuelle Lebenswelt der Betroffenen.
Eine Anmeldung erfolgt nach dem folgendem Verfahren, das im Wesentlichen aus drei Elementen besteht:
1. Einem Arztbericht der die Notwendigkeit einer Aufnahme in das Ambulant Betreute Wohnen festgestellt, erstellt durch eine*n Fachärtz*in für Psychiatrie.
2. Einem Sozialbericht der unter anderem gemeinsam mit dem*der Klient*in die Ziele des ambulant betreuten Wohnens formuliert. Der Sozialbericht wird von der überweisenden Einrichtung (z.B. einer psychiatrischen Klinik) oder dem Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt.
3. Einem Sozialhilfeantrag mit dem die Kostenübernahme beantragt wird. Der Sozialhilfeantrag wird durch den*die Klient*in selbst oder eine*n gesetzliche*n Betreuer*in gestellt und an den überörtlichen Sozialhilfeträger geschickt.
Die Kosten der Maßnahme richten sich unter anderem nach dem notwendigen Betreuungsumfang. In vielen Fällen übernimmt der zuständige Sozialhilfeträger die Kosten der Maßnahme - im Raum Würzburg ist dies in der Regel der Bezirk Unterfranken. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Bei Betreuungsbeginn wird anschließend ein Betreuungsvertrag abgeschlossen.