Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet Pflege auf Zeit und wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen gewährt. Pflege auf Zeit kann notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können, sie eine Auszeit von der Pflege benötigen oder der gewünschte Heimplatz noch nicht bereit steht.
Beides sind Leistungen der Pflegeversicherung; um diese Leistungen nutzen zu können, muss ein Pflegegrad ( Pflegegrad 2-5 ) vorliegen. In diesem Fall besteht der Anspruch bei Kurzzeitpflege auf jährlich 1.774,00€ und bei Verhinderungspflege auf 1.612,00 €. Insgesamt steht ein max. Betrag von 3.386,00 € zur Verfügung.
Unsere Leistungen und Angebote auf einen Blick
- Pflegerische Unterstützung
- Medizinische Versorgung nach ärztlicher Verordnung
- Aktivitäten der sozialen Betreuung, wie Gedächtnistraining, Gymnastik, Kochen und Backen, Gesellschaftsspiele usw.
- Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Ausflüge
- Menüauswahl aus der hauseigenen Küche
- Kostenfreie Getränke
- Wohlfühlbäder
- Friseurbesuche und Fußpflege in der Einrichtung
- „Café Bernhard Junker“