Betreute Wohngemeinschaften
Innerhalb einer Wohngemeinschaft leben drei bis fünf Menschen in einem geschützten Rahmen gemeinsam in einer Wohnung. Unsere Betreuer*innen besuchen die Wohngemeinschaften regelmäßig mehrmals pro Woche und stehen als Ansprechpartner*innen in allen Belangen rund um das gemeinschaftliche Wohnen zur Verfügung. Neben den wöchentlichen WG-Gesprächen an denen alle Bewohner*innen teilnehmen, erfolgen individuelle Einzelgespräche zwischen Bewohner*in und Betreuer*in.
Ziel der Betreuung ist stets die Aufrechterhaltung und Förderung einer selbstbestimmten Lebensweise.
Gegenwärtig gibt es im Stadtgebiet von Miltenberg sieben betreute Wohngemeinschaften mit insgesamt zweiundzwanzig Plätzen. Es gibt vier nach Geschlechtern getrennte sowie drei gemischte Wohngemeinschaften.
Wie erhalte ich einen Platz in einer Wohngemeinschaft?
Die Plätze in unseren Wohngemeinschaften sind sehr begehrt und immer schnell vergeben. Dementsprechend raten wir zu einer frühzeitigen Kontaktaufnahme und Aufnahme auf die Warteliste. Der Ablauf zum Erhalt eines WG-Platzes ist wie folgt.
- Zu Beginn erfolgt ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und Austausch mit der Leitung des Fachbereichs Betreutes Wohnen. Hierfür benötigen wir von Ihnen einen kurzen Lebenslauf welcher auch vorherige Einrichtungen und Klinikaufenthalte auflistet.
- Im Rahmen eines einwöchigen Probewohnens können sich die künftigen Bewohner*innen kennenlernen und die Eignung für die Lebensform in der Wohngemeinschaft kann geprüft werden.
- Die Eignung für die Wohngemeinschaft wird von beiden Seiten festgestellt.
- Nach beiderseitigem Einverständnis zur Aufnahme in die Wohngemeinschaft erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger. Im Regelfall ist dies der Bezirk Unterfranken. Bei Erwachsenen zwischen dem 18-21 Lebensjahr ist als Kostenträger das Jugendamt zuständig.
- Nach Erhalt der Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger werden der Wohnbetreuungsvertrag sowie alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt und zur Unterschrift vorgelegt.
- Nach Erledigung der genannten Formalitäten und Stellung der Kaution kann unmittelbar der Einzug in die Wohngemeinschaft erfolgen.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt von Leistungen durch den jeweiligen Kostenträger?
- Die Voraussetzung zum Erhalt von Leistungen durch den Bezirk Unterfranken ist das Vorliegen einer durch einen Facharzt diagnostizierten psychiatrischen Erkrankung. Ein Facharzt kann bspw. ein Psychiater oder Neurologe sein.
- Die Diagnose der Erkrankung durch den Hausarzt ist nicht ausreichend.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
- Für die Antragsstellung werden ein Sozialhilfeantrag, ein Sozialbericht, ein aktueller Arztbericht von einem Facharzt sowie eine Einkommens- und Vermögenserklärung benötigt.
- Der Sozialbericht wird durch den Fachdienst des Bezirkes Unterfranken gemeinsam mit der*dem Antragssteller*in erstellt.
- Die Formulare für den Sozialhilfeantrag, den Arztbericht sowie die Einkommens- und Vermögenserklärung können Sie durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erhalten. Alternativ stehen diese unter dem Link Antragsformulare zum Download auf der Seite des Bezirkes Unterfranken zur Verfügung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Betreuungsleistung ist bis zu einem Vermögen von 54.810€ (Stand 01.01.2020) sowie einem Einkommen unter dem aktuell gültigen Sozialhilfesatz in der Regel kostenfrei. Eine Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger im Rahmen der Antragsstellung.
- Seit dem 01.01.2020 werden Angehörige und Lebenspartner bei einem Einkommen unter 100.000€ im Jahr nicht mehr zur anteiligen Übernahme der Betreuungskosten herangezogen.
- Zu tragen sind die Miet- und Nebenkosten des Zimmers und anteilig der Gemeinschaftsräume, bspw. Wohnzimmer, Bad, Küche.
- Ebenfalls zu übernehmen sind alle weiteren Kosten im Rahmen der individuellen Lebensführung, bspw. Essen, Kleidung usw.
Wie hoch sind die Miet- und Nebenkosten?
- Die Mietkosten variieren in Abhängigkeit von der jeweiligen Zimmergröße. Sie bewegen sich in der Regel zwischen 250€-400€ pro Monat. (Stand 01.01.2024)
- Die Nebenkosten variieren in Abhängigkeit des Verbrauchs und werden jährlich gemäß des Verbrauches individuell endabgerechnet. Eine Verbrauchsübersicht mit Endabrechnung wird jährlich zur Verfügung gestellt.
- Die Kaution beträgt das Zweifache der Monatsmiete (kalt). Diese wird nach Auszug und Prüfung auf Behebung etwaiger Schäden zurückerstattet.
Welche Verpflichtungen gehe ich im Rahmen der Betreuung ein?
Die Aufnahme in die Wohngemeinschaft erfolgt ausschließlich in Zusammenhang mit der Betreuungsleistung und ist auf den Zeitraum des Leistungsbezuges der Betreuung begrenzt. Im Rahmen der Betreuung in der Wohngemeinschaft erwarten wir u.a.
- Regelmäßige Teilnahme an Einzelgesprächen
- Regelmäßige Teilnahme an Gruppengesprächen (WG-Gespräche)
- Ggf. Einhaltung von Medikamentenplänen
- Ggf. regelmäßige Arztbesuche
Weitere Anforderungen im Rahmen der Betreuung können dem Wohnbetreuungsvertrag entnommen werden. Gerne klären unsere Mitarbeiter*innen im Vorfeld über unsere Anforderungen im Rahmen der Betreuung auf.
Was muss ich beim Einzug in die Wohngemeinschaft beachten?
Der persönliche Wohnraum kann individuell durch die bewohnende Person eingerichtet werden. Zur finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung der Einrichtungsgegenstände kann ggf. ein Antrag auf Erstaustattung beim zuständigen Sozialhilfeträger durch die bewohnende Person gestellt werden.
Alle eingebrachten Möbel und Gegenstände in den Gemeinschaftsbereichen werden beim Einzug dokumentiert.
Was muss ich beim Aufenthalt in der Wohngemeinschaft beachten?
Der Aufenthalt in der Wohngemeinschaft geht mit verschiedenen Verpflichtungen einher. Insbesondere sind die Regeln des Zusammenlebens als auch der Hausordnung inklusive der Haushaltspflichten zu beachten. Diese erhalten Sie im Rahmen des Wohnbetreuungsvertrages zur Orientierung schriftlich durch die*den jeweilige*n Betreuer*in der Wohngemeinschaft ausgehändigt.
Ferner sind die Verpflichtungen im Rahmen der Betreuung s.o. zu beachten.
Was muss ich beim Besuch durch Dritte beachten?
Selbstverständlich kann Besuch durch Dritte, bspw. Familienangehörige, Freunde Bekannte, ges. Betreuer usw. in der Wohngemeinschaft erfolgen. Übernachtungen von Dritten in der Wohngemeinschaft sind in der Regel nicht gestattet und bedürfen in jedem Fall der Zustimmung der*des Betreuerin*s der Wohngemeinschaft. Dies dient insbesondere zur Aufrechterhaltung des geschützten Rahmens der Wohngemeinschaft.
Wie kann ich kündigen?
- Die Kündigung des Zimmers in der Wohngemeinschaft erfolgt schriftlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum Monatsende mit einer Frist von drei Monaten
- Die Kündigung der Betreuungsleistung erfolgt schriftlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum Ende des laufenden Monats.
Die Kündigung der Betreuungsleistung geht unmittelbar mit der Kündigung des Zimmers in der Wohngemeinschaft einher! Die jeweiligen Fristen bleiben davon unberührt.
Was muss ich beim Auszug aus der Wohngemeinschaft beachten?
- Das angemietete Zimmer ist in den Ursprungszustand zu versetzen. Dazu gehört ggf. die Renovierung des Zimmers je nach Zustand bei Auszug aus der Wohngemeinschaft.
- Alle selbsteingebrachten Möbel und Gegenstände sind beim Auszug zu entfernen.