Soziotherapie
nach § 37 a SGB V
Soziotherapie soll Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen helfen, ihren Lebensalltag wieder besser bewältigen zu können. Sie ist eine Regelleistung Ihrer Krankenversicherung und auf eine längere, stabile Begleitung ausgelegt und bietet Ihnen Unterstützung, Begleitung und Beratung…
- bei der Überwindung von Krisen und der Krankheitsbewältigung.
- bei der Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele im Sinne eines gelingenden Alltages.
- bei der Suche nach geeigneten Angeboten im sozialen Umfeld und therapeutischen Maßnahmen.
- bei der Verbesserung von Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer.
- bei der Stärkung Ihres Selbsthilfepotenzials.
Wer hat einen Anspruch auf Soziotherapie?
Soziotherapie richtet sich an Menschen mit einer psychischen Erkrankung zur Stärkung der Selbstbefähigung.
Die Voraussetzungen sind gegeben, wenn die Fähigkeiten zur Planung, Strukturierung und Umsetzung von Alltagsaufgaben stark beeinträchtigt sind.
Ein Mindestmaß an Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit wird vorausgesetzt.
Zur Klärung Ihres Anspruches können Sie sich an Ihre ärztliche Fachkraft der Neurologie/ Psychiatrie, ihren hausärztliche Fachkraft, Psychotherapeut*in oder gerne auch an uns wenden.
Leistungsumfang
Soziotherapie umfasst maximal 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren. Dabei ist die Dauer und Frequenz der soziotherapeutischen Betreuung abhängig von den individuellen medizinischen Erfordernissen.
Kosten der Soziotherapie
Die Kosten für Soziotherapie werden von der Krankenkasse getragen. Eine Zuzahlung wird erhoben, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.