Angebot
Ehe- und Partnerberatung
Ausgangspunkt der Ehe- und Partnerberatung sind Partnerschaftskrisen, die drohende Trennung, ständiger Streit, Sprachlosigkeit, außereheliche Beziehungen, sexuelle Probleme oder Probleme mit den Kindern/Stiefkindern. In der Partnerberatung geht es nicht um die Wiederherstellung eines früheren, "besseren" Zustands, sondern darum, neue Möglichkeiten des Miteinanders zu erarbeiten.
Der Umgang mit konfliktbehafteten, oftmals wiederkehrenden Themen, soll durch das Erlernen gewaltfreier Kommunikations-und Handlungsstrategien verbessert werden. Ausweglos scheinende Themen können erkannt, reflektiert und gemeinsam lösungsorientiert bearbeitet werden.
In Fällen von häuslicher Gewalt muss eine mögliche Arbeit im Paarsetting individuell entschieden werden.
Täter*innen in Fällen von häuslicher Gewalt (oder Personen, die Angst haben, gewalttätig werden zu können) finden bei der Fachstelle Unterfranken eine geeignete Anlaufstelle.
Einzelberatung
AWO FamilyPower sucht Menschen auf, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden, sich überfordert fühlen und Unterstützung suchen. Anlässe für solche Einzelberatungen können sein: Persönliche Probleme, Konflikte, Unsicherheiten, Probleme in der Partnerschaft, psychosomatische Erkrankungen, Sinnkrisen, Arbeitslosigkeit, Trennung oder wirtschaftliche Notlagen.
Familienberatung / Elternberatung
Familienberatung fördert Kommunikation und Interaktion in der Familie und erweitert die Handlungsmöglichkeiten der einzelnen Familienmitglieder. Der Aufgabenschwerpunkt der Familienberatung liegt in der Aktivierung und Stärkung der Familien-Ressourcen, die zur Lösung der familiären Probleme erforderlich sind. Die in der Beratung erarbeiteten Lösungswege müssen zuhause umgesetzt werden.
Die Familienberatung stellt keine Erziehungsberatung dar.
Beratung bei Trennung / Scheidung
Beratung hilft, die Trennung und die Zeit nach der Trennung zu bewältigen, die Um- und Neugestaltung des Lebens voranzubringen. Viele Eltern nehmen im Interesse ihrer Kinder Beratung in Anspruch und erarbeiten Lösungen, die den Umgang, das Sorgerecht und die weitere Erziehung betreffen. Auch Kinder bekommen in der Beratungsstelle Hilfe, um die Trennung der Eltern zu bewältigen und die neue Lebenssituation so positiv wie möglich zu gestalten.
Wir führen keine Rechtsberatung durch.
Gerichtsnahe Beratung
Die gerichtsnahe Beratung in Kooperation mit dem Familiengericht Würzburg ist ein Beratungsangebot für Eltern in Trennung und Scheidung. Was wird nun aus den Kindern? Diese Frage bzw. die Verantwortung der Eltern den Kindern gegenüber steht im Mittelpunkt der Beratung am Familiengericht.
Täter-Opfer-Ausgleich (Außergerichtliche Konfliktregelung) (TOA)
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Vorgang im Strafverfahren, bei dem Beschuldigte und Geschädigte die Möglichkeit erhalten, mit Unterstützung einer professionellen Vermittlung die Folgen einer Straftat auszugleichen (Tatausgleich). Der Täter-Opfer-Ausgleich zielt auf eine möglichst umfassende Wiederherstellung des Rechtsfriedens, insbesondere durch Berücksichtigung der immateriellen und materiellen Interessen der Geschädigten.
Die für den Täter-Opfer-Ausgleich nach dem Erwachsenenstrafrecht zuständige Dienststelle ist bei der Staatsanwaltschaft angesiedelt. In unserer Beratungsstelle führen wir den TOA für die Staatsanwaltschaft Würzburg durch. Rechtsgrundlagen hierfür sind § 46a StGB und §§ 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5, 155a StPO.
Die Akte wird der Täter-Opfer-Ausgleichsstelle von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht zugewiesen. Erst nach vorliegendem Auftrag nimmt die Beratungsstelle Kontakt zu den Betroffenen auf und führt zunächst mit ihnen persönliche Einzelgespräche. Anschließend werden zwischen den Beteiligten die jeweiligen Ausgleichsvorstellungen vermittelt. Ein gemeinsames Ausgleichsgespräch findet nur statt, wenn der oder die Geschädigte es wünscht und die oder der Beschuldigte dazu bereit ist.
Die vereinbarten Ausgleichsverpflichtungen und Ausgleichsregelungen, wie zum Beispiel
- Schadenersatz, Schmerzensgeld, Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung
- Entschuldigung, Kontaktregelungen, Gewaltverzichtserklärung, Unterlassungserklärung
- gegenseitiger Verzicht auf Ansprüche
- gemeinnützige Arbeit
werden schriftlich festgehalten. In der Folge prüft die Täter-Opfer-Ausgleichsstelle, ob die getroffenen Verpflichtungen eingehalten werden. Erst nach vollständiger Erfüllung ist ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich abgeschlossen und der Vorgang wird zur weiteren Verfügung an die Staatsanwaltschaft zurück übersandt.
Täter-Opfer-Ausgleich ist grundsätzlich freiwillig und kostenlos.