Über den IFD
Unterstützung aus einer Hand
Integrationsfachdienste unterstützen bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung.
Das Einzugsgebiet des Integrationsfachdienstes Aschaffenburg umfasst die Stadt und den Landkreis Aschaffenburg sowie den Landkreis Miltenberg.
Die gesetzliche Grundlage ist im § 193 ff SGB IX beschrieben.
Der Integrationsfachdienst ist ein leistungsträgerübergreifender Dienst, d. h. er hat unterschiedliche Auftraggeber: Inklusionsamt, Agentur für Arbeit und Jobcenter, weitere Rehabilitationsträger wie Deutsche Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften etc. Dadurch erhalten Menschen mit Behinderung ebenso wie deren Arbeitgeber eine leitungsträgerübergreifende Unterstützung "aus einer Hand", mit dem Ziel, Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und zu erhalten.
Als Institution mit langjähriger Erfahrung verfügt der Integrationsfachdienst Aschaffenburg über ein breites Netzwerk und intensive Arbeitgeberkontakte in der Region Untermain.
Das Beratungsangebot des Integrationsfachdienstes ist neutral und unparteiisch. Unsere qualifizierten und erfahrenen Mitarbeiter/-innen unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz.