jugendliche Straftäter*innen
Du bist zwischen 14 und 17 Jahre alt und hast zum ersten Mal einen Straftet begangen?
Das kann sein: Ladendiebstahl, Sachbeschädigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.
Die Polizei infomiert dich und deine Eltern über die Möglichkeiten am KPS teilzunehmen. Wenn du dich dafür entscheidest, wirst du von uns zum Schülergremium eingeladen. Gemeinsam mit den Gremiumsmitgliedern sprichst du über deine Straftat, z.B.:
- Wie ist es dazu gekommen?
- Wie hast du dich während der Tat gefühlt?
- Wie haben andere darauf reagiert?
Zusammen mit den Gremiumsmitgliedn überlegst du, was du zur Wiedergutmachung beitragen kannst. Wenn du die vereinbarten Maßnahmen erledigt hast, kann das Verfahren gegen dich eingestellt werden.
Sieh das KPS als Chance - nutze sie!