Allgemeine Informationen
Frauen werden aktiv unterstützt und beraten
Bei einem Kontakt mit der Polizei aufgrund von häuslicher Gewalt oder Stalking wird die betroffene Frau von der Polizei über das pro-aktive Beratungsangebot informiert. Wenn die Frau damit einverstanden ist und ihre schriftliche Einwilligung dazu gegeben hat, übermittelt die Polizei Kontaktdaten der Betroffenen an die pro-aktive Beratungsstelle. Innerhalb von drei Werktagen nimmt eine Beraterin telefonisch oder schriftlich Kontakt mit der Frau auf. Das Beratungsangebot ist freiwillig, kostenfrei und vertraulich. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Nach dem telefonischen Erstkontakt kann die Beraterin noch bis zu drei weitere Beratungstermine, telefonisch oder auch persönlich, anbieten. Dabei geht es um die aktuelle Gewaltsituation, um den Schutz der Frau und ggf. ihrer Kinder und um die Suche nach Lösungen, die zu einer Stabilisierung ihrer Lebenssituation und zur Beendigung der Gewaltverhältnisse, beitragen.
Die Beraterin informiert auch über die rechtlichen Möglichkeiten entsprechend des Gewaltschutzgesetzes und weitere Beratungs- und Schutzangebote, wie z.B. der Aufenthalt in einem Frauenhaus. Sie begleitet die Frau auf deren Wunsch auch zur Polizei oder zum Gericht.
Die pro-aktive Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt und Stalking nach einem Kontakt mit der Polizei versteht sich als eine notwendige Ergänzung zu dem bisherigen Ansatz der "Komm-Struktur" im Frauenunterstützungssystem, bei dem Frauen selbst aus ihrer gewaltgeprägten Lebenssituation aktiv werden und mit einer Beratungsstelle Kontakt aufnehmen müssen.
Berichte
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