Aktuelles
Für Erwerbsgeminderte, die einen Job suchen, bietet sich die Chance, über unseren Zuverdienst eine Stelle zu finden.
Aktuell suchen wir:
4 Zuverdienstler*innen für Reinigung
2 Zuverdienstler*innen für unseren Second-Hand-Shop in Miltenberg-Nord
Genauere Informationern können Sie anschließend an diesen Artikel als Download finden
Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen an:
(Unterstützung bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen wird kostenfrei angeboten)
Post: AWO AKTIV – Brückenstraße 19a in 63897 Miltenberg
Email: awoaktiv@awo-unterfranken.de
Ansprechpartner für Fragen: Karol Piotrowski Tel.: 09371 660188
Allgemeine Informationen
Das Tageszentrum bietet psychisch Langzeitkranken eine sinnvolle Tagesgestaltung, die wesentlich zur Stabilisierung und Besserung des Befindens beiträgt.
Akute Phasen der Erkrankung, die eine intensive ärztliche oder klinische Behandlung erfordern, können durch Prävention vermieden werden. Die Angehörigen werden zusätzlich entlastet. Der Besuch des Tageszentrums ist in der Regel kostenfrei.
Angebote und Ziele
- Entwicklung und Erprobung von tragfähigen sozialen Kontakten sowie Eingliederung in das soziale Umfeld
- Stabilisierung und Förderung der persönlichen Stärken und Fähigkeiten
- Teilnahme an Arbeits- und Beschäftigungsangeboten zur sinnvollen Tagesgestaltung
- Aneignung einer regelmäßigen Tagestruktur
Wie erhalte ich einen Platz im Tageszentrum?
Der Ablauf zum Erhalt eines Platzes im Tageszentrum ist wie folgt.
- Zu Beginn erfolgt ein erstes Gespräch zum Kennenlernen und Austausch mit der Leitung des Fachbereichs Tageszentrum.
- Die Eignung und der Wunsch nach tagesstrukturierender Betreuung wird im Rahmen einer Probewoche im Tageszentrum von beiden Seiten festgestellt.
- Nach beiderseitigem Einverständnis zur Aufnahme in das Tageszentrum kann unmittelbar mit dem Leistungsbezug d.h. dem regelmäßigen Besuch des Tageszentrums begonnen werden. Weiterhin erfolgt die Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger zur Kostenübernahme. Im Regelfall ist dies der Bezirk Unterfranken. Bei Erwachsenen zwischen dem 18-21 Lebensjahr ist als Kostenträger das Jugendamt zuständig.
- Nach Erhalt der Bewilligung durch den zuständigen Kostenträger werden der Betreuungsvertrag sowie alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erstellt und zur Unterschrift vorgelegt.
Welche Voraussetzungen gibt es für den Erhalt von Leistungen durch den jeweiligen Kostenträger?
- Die Voraussetzung zum Erhalt von Leistungen durch den Bezirk Unterfranken ist das Vorliegen einer durch einen Facharzt diagnostizierten psychiatrischen Erkrankung. Ein Facharzt kann bspw. ein Psychiater oder Neurologe sein.
- Die Diagnose der Erkrankung durch den Hausarzt ist nicht ausreichend.
- Das individuelle Renteneintrittsalter (Altersrente) ist noch nicht erreicht.
- Erwerbsminderungs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente wirken sich nicht negativ auf den Leistungserhalt aus.
Welche Unterlagen werden für die Antragsstellung benötigt?
- Für die Antragsstellung werden ein Sozialhilfeantrag, ein Sozialbericht, ein aktueller Arztbericht von einem Facharzt sowie eine Einkommens- und Vermögenserklärung benötigt.
- Der Sozialbericht wird durch den Fachdienst des Bezirkes Unterfranken gemeinsam mit der*dem Antragssteller*in erstellt.
- Die Formulare für den Sozialhilfeantrag, den Arztbericht sowie die Einkommens- und Vermögenserklärung können Sie durch den Sozialpsychiatrischen Dienst erhalten. Alternativ stehen diese unter dem Link Antragsformulare zum Download auf der Seite des Bezirkes Unterfranken zur Verfügung.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
- Die Betreuungsleistung ist in der Regel kostenfrei. Eine Prüfung erfolgt durch den jeweiligen Kostenträger im Rahmen der Antragsstellung.
- Bei Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessens sind die Kosten in Höhe von derzeit 3,40€ pro Essen selbst zu tragen. (Stand 01.01.2020)
- Grundsicherungsempfänger können die Kosten des Mittagessens auf Antrag und nach Prüfung durch den jeweiligen Kostenträger erstattet bekommen.
- Die Fahrtkosten werden bei einem Wohnort außerhalb des Stadtgebietes von Miltenberg in der Regel durch den jeweiligen Kostenträger übernommen.
Welche Verpflichtungen gehe ich im Rahmen der Betreuung ein?
Im Rahmen der Betreuung im Tageszentrum erwarten wir u.a.
- Besuch des Tageszentrums an fünf Tagen pro Woche mit einer täglichen Aufenthaltsdauer von mindestens vier Stunden.
- Regelmäßige Teilnahme an Einzelgesprächen und Gruppengesprächen
- Regelmäßige Teilnahme an arbeitstherapeutischen Maßnahmen
- Regelmäßige Teilnahme an soziotherapeutischen Maßnahmen
- Regelmäßige Teilnahme an beschäftigungstherapeutischen Maßnahmen
- Einhaltung von Medikamentenplänen
- Ggf. regelmäßige Arztbesuche
Weitere Anforderungen im Rahmen der Betreuung können dem Betreuungsvertrag entnommen werden. Gerne klären unsere Mitarbeiter*innen im Vorfeld über unsere Anforderungen im Rahmen der Betreuung im Tageszentrum auf.
Wie sind die täglichen Anwesenheitszeiten?
Das Tageszentrum hat von Montag bis Freitag jeweils von 8:30-15:30 Uhr geöffnet. Während dieser Zeiten ist die Anwesenheit im Tageszentrum möglich. Es ist wünschenswert, dass alle Besucher bis spätestens 10:00 Uhr im Tageszentrum eingetroffen sind um den Tagesablauf entsprechend organisieren zu können.
Kann ich in Teilzeit arbeiten und in der verbleibenden Zeit das Tageszentrum besuchen?
- Bei einer nachgewiesenen Arbeitstätigkeit ist der Leistungsbezug bei einer Anwesenheit von vier oder drei Tagen möglich.
- Bei Nachweis einer Pflegetätigkeit gegenüber Verwandten ist der Leistungsbezug bei einer Anwesenheit von vier oder drei Tagen möglich.
Bitte sprechen Sie uns in diesen oder ähnllch gelagerten Fällen direkt zur Prüfung einer Ausnahmegenehmigung an.
Aufgrund der Anforderungen durch den Kostenträger ist der Leistungsbezug bei einer Anwesenheit von weniger als drei Tagen grundsätzlich nicht möglich.
Kann ich Arztbesuche während der täglichen Anwesenheitszeit wahrnehmen?
Es ist wünschenswert, dass reguläre Arztbesuche, bspw. Besuch des Hausarztes, außerhalb der täglichen Anwesenheitszeit von vier Stunden gelegt werden.
Im Falle von Facharztterminen und anderweitig nicht frei wählbaren Terminen, kann der Arztbesuch im Rahmen der täglichen Anwesenheitszeit erfolgen. In diesem Fall bitten wir um frühzeitige Information der Betreuer*innen über den geplanten Arztbesuch.
Kann ich private Erledigungen während der täglichen Anwesenheitszeit machen?
Es ist leider nicht möglich innerhalb der täglichen Anwesenheitszeit von vier Stunden private Erledigungen, bspw. Einkaufen, Bankgeschäfte, Post, Frisörbesuch, Maniküre o.ä., zu machen.
Habe ich Urlaubsanspruch und wie kann ich Urlaub nehmen?
Zur Zeit besteht ein Urlaubsanspruch in Höhe von zehn frei verfügbaren Urlaubstagen sowie weiteren zehn betriebsbedingten freien Tagen (Stand 01.01.2020). Der Urlaubsantrag ist spätestens in der Vorwoche des geplanten Urlaubs zu stellen.
Zu Beginn des Jahres erfolgt eine individuelle Urlaubplanung zur eigenen Übersicht.
Neben den üblichen Feiertagen ist das Tageszentrum am 24.12. sowie 31.12. des Jahres betriebsbedingt geschlossen.
Muss ich am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen?
Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist nicht verpflichtend. Es kann monatsweise über eine Teilnahme entschieden werden. Eine Teilnahme am Mittagessen ist den Betreuer*innen bis zum 20ten Kalendertag des Vormonats der gewünschten Teilnahme mitzuteilen.
Wie kann ich das Mittagessen bezahlen?
Nach Erstellung der Monatsabrechnung erhalten Sie eine individuelle Rechnung über die Anzahl der eingenommenen Mittagessen und den entsprechenden Rechnungsbetrag. Sie können den Rechnungsbetrag in Bar im Tageszentrum oder per Überweisung nach Rechnungserhalt bezahlen.
Wie kann ich kündigen?
Die Kündigung der Betreuungsleistung erfolgt schriftlich gemäß der gesetzlichen Bestimmungen bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zum Ende des laufenden Monats.
Weitere Hilfsangebote
Der Sozialpsychiatrische Dienst bietet neben dem Tageszentrum sozialpsychiatrische Beratung für Hilfesuchende und/ oder deren Angehörige an. Weitere Informationen zum Thema Beratung finden Sie hier...
Begleitung einer selbstbestimmten Lebensweise erfolgt durch den Fachbereich Betreutes Wohnen für psychisch und/ oder suchtkranke Menschen. Weitere Informationen zum Thema Betreutes Wohnen finden Sie hier...
Seit April 2018 steht zusätzlich die Beratungsstelle der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung, welche Sie über alle Fragen rund um Behinderung und Teilhabe berät. Weitere Informationen zur EUTB finden Sie hier.